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   LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 81/17   

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https://dejure.org/2017,28739
LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 81/17 (https://dejure.org/2017,28739)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2017 - 67 S 81/17 (https://dejure.org/2017,28739)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 67 S 81/17 (https://dejure.org/2017,28739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 555b Nr 4 BGB vom 11.03.2013, § 555b Nr 5 BGB vom 11.03.2013, § 559 Abs 1 BGB vom 02.01.2002, § 559 Abs 1 BGB vom 11.03.2013
    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen Anbau eines Aufzugs nach altem Recht

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Voraussetzungen

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Modernisierungs-Mieterhöhung wegen Aufzugseinbau und Mietminderung wegen Entfalls des Trockenbodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht jeder Einbau eines Fahrstuhls rechtfertigt eine Mieterhöhung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmaßnahme - Aufzug immer eine Wertverbesserung?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Der Einbau eines Aufzugs ist nicht immer eine Modernisierung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jeder Einbau eines Fahrstuhls rechtfertigt auch eine Mieterhöhung! (IMR 2017, 478)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2018, 1011
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16

    Wohnraummiete: Wegfall der Duldungspflicht des Mieters bei

    Auszug aus LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 81/17
    Wie stets ist aber auch hier eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, die im gegenständlichen Verfahren ergibt, dass eine Gebrauchswertsteigerung aufgrund der Lage der Wohnung, der Entfernung zum Fahrstuhl und der Lage der Haltepunkte nicht gegeben ist (in diese Richtung bereits Kammer, Beschl., v. 26. April 2016 - 67 S 78/16 , WuM 2016, 424 , juris, Tz 10 ).
  • LG Berlin, 07.04.2015 - 63 S 362/14

    Wohnraummiete: Einbau eines Fahrstuhls als Modernisierungsmaßnahme

    Auszug aus LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 81/17
    Sofern die Klägerin die Ansicht vertritt, dass der Einbau eines Fahrstuhls immer einen Gebrauchsvorteil für eine Wohnung darstelle und sich zur Begründung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. April 2015 (63 S 362/14; GE 2015, 916) bezieht, vermag das ihrer Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17

    Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!

    Dies gilt nur dann ggf. nicht , wenn sich für einen Mieter einer Erdgeschoss -Wohnung der von dem Aufzug/Fahrstuhl ausgehende konkrete Gebrauchsvorteil lediglich darauf beschränken würde, Wohnungen in höheren Etagen leichter erreichen zu können ( LG Berlin , Beschluss vom 09.10.2017, Az.: 64 S 73/17, u.a. in: WuM 2018, Seiten 212 f.; LG Berlin , Beschluss vom 16.05.2017, Az.: 67 S 81/17, u.a. in: Grundeigentum 2017, Seiten 1020 f. ).
  • LG Berlin, 09.10.2017 - 64 S 73/17

    Gebrauchsvorteil nach Einbau eines Fahrstuhls?

    Allein das erleichterte Erreichen von Wohnungen in den oberen Etagen zu Besuchszwecken stellt keinen hinreichend spürbaren Gebrauchsvorteil für die streitgegenständliche Wohnung, sondern einen für jedermann und die in den oberen Geschossen wohnenden Mieter zu nutzenden Vorteil dar (vgl. dieses Gericht, Beschluss vom 16. Mai 2017, Az. 67 S 81/17).
  • LG Berlin, 06.11.2023 - 64 S 123/22

    Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung

    Allein das erleichterte Erreichen von Wohnungen in den oberen Etagen zu Besuchszwecken stellt keinen hinreichend spürbaren Gebrauchsvorteil für die streitgegenständliche Wohnung, sondern einen für jedermann und die in den oberen Geschossen wohnenden Mieter zu nutzenden Vorteil dar (vgl. LG Berlin Urt. v. 9.10.2017 - 64 S 73/17, IBRRS 2018, 1965, beck-online; vgl. LG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2017, Az. 67 S 81/17 = LG Berlin, NJOZ 2018, 1011 Rn. 4, 5, beck-online).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.04.2022 - 204 C 86/19

    Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung

    Ein Gebrauchsvorteil für eine Wohnung liegt unabhängig von dem Verhalten des jeweiligen Nutzers nämlich nur dann vor, wenn sie aufgrund des Einbaus eines Fahrstuhls besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen ist (Landgericht Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 67 S 81/17 -, Rn. 4, juris; Landgericht Berlin, Beschluss vom 9.10.2017 - 64 S 73/17 - Rn. 4, juris).

    Die Installation eines - das Kellergeschoss nicht erschließenden - (Außen-)Aufzugs stellt für den Mieter einer im ersten Obergeschoss liegenden Wohnung zumindest dann keine zur Erhöhung des Mietzinses berechtigende Maßnahme i.S.d. § 559 Abs. 1 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 (§ 559 Abs. 1, 555b Nr. 4, 5 BGB in der Fassung vom 11. März 2013) dar, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält (Landgericht Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 67 S 81/17 -, juris, Rn. 4).

  • LG Berlin, 12.12.2018 - 64 S 119/17

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung in Bezug auf Fenster

    So hat die Kammer bereits entschieden, dass der Einbau eines Aufzugs, der nicht im Keller und im Übrigen nur zwischen den Etagen hält, für den Mieter einer Wohnung im Hochparterre nicht vorteilhaft ist und keine Mieterhöhung nach § 559 BGB rechtfertigt (vgl. LG Berlin - 64 S 73/17 -, Beschl. v. 09.10.2017, GE 2018, 584; so auch, für Mieter im 1. OG, LG Berlin - 67 S 81/17 -, Beschl. v. 07.09.2017, GE 2017, 1020 f.; beide zitiert nach juris).
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